Policy Briefs
Wettbewerb
Funktionierender Wettbewerb und freie Preise sind Grundprinzipen der Marktwirtschaft. Wettbewerb stärkt die Position der Verbraucher, denn Wettbewerb ermöglicht ihnen, aus einer Vielzahl von alternativen Produkten das Passende für sich auszusuchen, und zwingt Produzenten, nach besten Lösungen zu suchen und diese günstig anzubieten. Dies konnte man zum Beispiel beim Übergang des deutschen Telekommunikationsmarktes von einem Staatsmonopol hin zu einem liberalisierten Markt erleben. Trotzdem hat es der Gedanke des Wettbewerbs in Deutschland nicht leicht. Wettbewerb braucht einen Rahmen und faire Regeln, damit er seine positiven Wirkungen für die Verbraucher entfalten kann. Bisher noch vor Wettbewerb geschützte Märkte sollen in geeigneter Weise liberalisiert werden. Aus staatlichen Monopolen private zu machen, ist dabei der falschen Weg: Bestehen Wettbewerbsmängel, müssen ggf. Sicherheitsstandards gesetzt und Preise oder der Marktzugang reguliert werden.
Trump 2.0: Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken!
- Mildner
(07.01.2025) Die USA haben Anfang November 2024 Donald Trump mit klarem Vorsprung erneut zum Präsidenten gewählt. Insbesondere die Themen Migration und Inflation haben die innenpolitische Diskussion bestimmt. Europa wird sich darauf einstellen müssen, dass die USA in den kommenden Jahren distanzierter sein werden. Handelspolitisch und geostrategisch dürfte die Rivalität der USA mit China im Vordergrund stehen. Aber auch Europa und insbesondere Deutschland müssen sich auf eine restriktivere Handelspolitik vorbereiten. Vor diesem Hintergrund muss Europa mehr denn je gemeinsam handeln und darf sich nicht auseinanderdividieren lassen. Es muss Wege finden, um mit der Trumpschen Logik des Dealmaking umzugehen und gleichzeitig eine Protektionismusspirale verhindern. In der Klimapolitik sollte die Zusammenarbeit mit den US-Bundesstaaten, Kommunen und Stakeholdern intensiviert werden.
Gegenüber China in die Offensive kommen!
- Greinitz
(19.07.2024) Beim Weltwirtschaftsforum 2024 in Davos betonte Li Qiang als ranghöchster chinesischer Gast, dass China ein vertrauenswürdiges Land sei, das sich an völkerrechtliche Verträge halte und für ein regelbasiertes, multilaterales System eintrete. China werde weiterhin Motor der globalen Wirtschaftsentwicklung und offen für ausländische Investoren sein. Gleichzeitig zielt China mit der Doppelstrategie aus Neuer Seidenstraße und Made in China 2025 auf die weltweite Technologieführerschaft in wesentlichen Bereichen. Sein staatskapitalistisches System will es als alternatives Wohlstandsmodell etablieren und damit den Westen destabilisieren. Die EU sollte auf die protektionistische und interventionistische Strategie Chinas nicht mit undifferenziertem Protektionismus und Verleugnung westlicher Werte reagieren, darf aber auch nicht naiv sein. Wesentlich ist, die eigene Wettbewerbsfähigkeit und internationale Kooperationen zu stärken.
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Neue Geoökonomie: Diversifizierung und Risikomanagement gefragt!
- Fuest (© ifo Institut – Romy Vinogradova)
(10.05.2023) Die protektionistisch ausgerichtete US-amerikanische Industriepolitik rund um den Inflation Reduction Act, die immer deutlicher zutage tretende systemische Konkurrenz mit China, der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg in der Ukraine – die globale Wirtschaft ist zunehmend geprägt durch geopolitische Konflikte zwischen wirtschaftlich eng verflochtenen Staaten. Die Logik von Negativsummenspielen ist dabei auf erschreckende Weise bereits Realität geworden. Gegenseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten bieten in einer solchen Situation nur noch bedingt Schutz. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie gut Deutschland und Europa in diesem volatilen Umfeld aufgestellt sind, um mit den neuen Risiken umzugehen. Wie kann es gelingen, die eigenen wirtschaftlichen und geostrategischen Interessen durchzusetzen, ohne dabei die bestehenden globalen Handelsverflechtungen grundsätzlich infrage zu stellen? Zentraler Baustein einer geoökonomischen Strategie ist es, gefährliche Abhängigkeiten zu identifizieren und durch eine strategische Rohstoffpolitik, neue Handelsabkommen, vermehrtes Recycling etc. zu reduzieren. Zudem sollte sichergestellt werden, dass die notwendigen staatlichen Instrumente vorhanden sind, um sensible Infrastrukturen ausreichend schützen zu können. Innerhalb Europas sollte der Regelrahmen für koordiniertes strategisches Handeln, insbesondere in Krisensituationen, weiterentwickelt werden.
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De-Globalisierung ist keine Lösung!
- Flach
(16.12.2021) In der Vorweihnachtszeit merken es Verbraucher bei der Suche nach Geschenken, beim Adventsausflug die Autofahrer an der Zapfsäule: Manche Waren sind knapp, teuer oder schlicht nicht lieferbar – eine Welt, wie man sie sich hierzulande vor zwei Jahren nicht vorstellen konnte. Funktionierende globale Lieferketten und die jederzeitige Verfügbarkeit von Rohstoffen, Vorprodukten und Waren erschienen selbstverständlich. Doch der durch die Corona-Pandemie und ihre Folgen massiv beeinträchtige Welthandel hat Konsumenten, Produzenten und Politik ihre Abhängigkeit vom globalen Güterhandel deutlich vor Augen geführt. Produktion nach Deutschland zurück zu verlagern, wie bisweilen in der öffentlichen Diskussion gefordert, ist allerdings keine Lösung. Dies würde die Effizienz von Produktionsprozessen spürbar reduzieren und so zu enormen Einkommenseinbußen führen. Unternehmen sollten stattdessen ihre Lieferketten weiter diversifizieren und robuster gestalten. Die Politik sollte den EU-Binnenmarkt vertiefen, die multilaterale Zusammenarbeit in der WTO stärken und Handelskosten durch bilaterale Handelsabkommen senken.
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Wettbewerb mit Internetgiganten sichern
- Haucap
(29.01.2020) Die digitale Wirtschaft hat viele Vorteile gerade auch für Verbraucher und kleinere Unternehmen mit sich gebracht. Allerdings hat der rasante Aufstieg großer Internetunternehmen wie Amazon, Facebook, Google und Co. eine Debatte um faire Wettbewerbsbedingungen ausgelöst. Denn die Digitalisierung verändert Märkte, Geschäftsmodelle und unternehmerische Strategien. Dadurch ist der Wettbewerb in vielen Märkten intensiver geworden. Gleichzeitig können Netzwerkeffekte zu stärkerer Konzentration und Marktmacht führen. Dies stellt Wettbewerbspolitik und -recht vor neue Herausforderungen. Aktuell soll mit der 10. Novelle des GWB die Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen weiter modernisiert werden. Insbesondere sollten Kartellbehörden frühzeitig eingreifen können, wenn Plattformen versuchen ihre Märkte abzuschotten. Insgesamt sollte die Regulierung so angepasst werden, dass der Wettbewerb gesichert wird und die gesamtwirtschaftlichen Wohlstandsgewinne der Digitalisierung realisiert werden können.
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ECONWATCH-Policy Brief Internetgiganten
Video: Wirtschaftspolitik verstehen: Wie zähmen wir die Internetgiganten?
Neuer Systemwettbewerb: Was der Westen besser machen kann
- Marin
(28.10.2019) Der Aufstieg Chinas und die Reaktionen der westlichen Welt darauf haben einen neuen Systemwettbewerb eröffnet und den Glauben an das „Ende der Geschichte“ erschüttert. Das demokratische Europa ist zunehmend zerstritten und die USA verfolgen eine Politik des Protektionismus und der nationalen Alleingänge. China hingegen erreicht seine dynamische Entwicklung mit einem interventionistischen Staatskapitalismus, einer Einheitspartei mit politischem und ideologischem Machtanspruch und schwach ausgeprägter individueller Freiheit sowie Meinungs- und Pressefreiheit. War im alten Systemwettbewerb in Zeiten des Kalten Krieges das marktwirtschaftliche System gegenüber der Planwirtschaft als klar überlegen hervorgegangen, stellt der neue Systemwettbewerb die westlichen, liberal-marktwirtschaftlichen Demokratien vor neue Herausforderungen. Statt die protektionistische und interventionistische Strategie Chinas zu kopieren und damit die internationalen Handelskonflikte weiter anzufachen, sollte der Westen darauf dringen, dass China die Regeln des Welthandelssystems einhält und seine Wettbewerbsfähigkeit durch attraktive Rahmenbedingungen für Forschung, Bildung und Investitionen sichert und ausbaut.
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Chancen der Digitalisierung nutzen
- Haucap
(09.06.2017) Die fortschreitende Digitalisierung führt zu grundlegenden Veränderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und beschert vielen Branchen einen Strukturwandel. Was viele Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie neue Geschäftschancen für innovative Unternehmen bringt, bedeutet Wertverlust und schmerzhafte Anpassungsprozesse für diejenigen, deren Geschäftsmodelle nicht mehr gefragt sind. In der öffentlichen Debatte werden daher zum Teil vermeintliche Gefahren der Digitalisierung betont, um Besitzstände zu wahren. Denn digitale Angebote treten zunehmend in Konkurrenz zu etablierten Geschäftsmodellen: So können Ebooks, die Fahrdienstvermittlung Uber oder Online-Apotheken zu sinkenden Preisen und mehr Qualität und Service für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen. Anstatt neue Geschäftsmodelle und Märkte unter bestehendes Recht zu zwängen, sollte der rechtliche Rahmen so angepasst werden, dass sich die positiven Wirkungen der Digitalisierung entfalten können.
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ECONWATCH-Policy Brief Digitalisierung
Video: Wirtschaftspolitik verstehen: Wie verändern Digitalisierung und Sharing Economy unser Leben?
Kommunale Wirtschaftstätigkeit eng begrenzen
- Reichard
(24.03.2015) Die öffentliche Hand ist in Deutschland vielfältig unternehmerisch tätig und an mehr als 15.000 Unternehmen beteiligt. In der Energieversorgung, dem öffentlichen Personennahverkehr sowie in der Abfallent- und Wasserversorgung. Einzelne Kommunen sind aber z. B. auch in der Gastronomie und Freizeitbranche tätig. „Insbesondere im Energiebereich wird derzeit in vielen Kommunen über eine Rekommunalisierung vormals privatisierter Unternehmen diskutiert. Der Grund ist, dass bis 2017 etwa 20.000 Gas- und Stromnetzkonzessionsverträge auslaufen“, sagt Christoph Reichard von der Universität Potsdam. „Ein wichtiges Motiv für Rekommunalisierung ist, dass Kommunen über die Unternehmen mehr Einnahmen erzielen und ihre Haushalte entlasten wollen. Auch streben kommunale Politiker wieder nach mehr Macht und Einfluss in vormals privatisieren Bereichen“, so Reichard. Gerechtfertigt ist das nicht, denn nach den Vorgaben des Haushaltsrechts von Bund, Ländern und Kommunen darf die öffentliche Hand nur dann tätig werden, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt und der verfolgte Zweck nicht genauso wirtschaftlich oder wirtschaftlicher von einem privaten Unternehmen erreicht werden kann. Daher sollten sehr strenge Maßstäbe bei diskutierten Rekommunalisierungen wie auch bei bereits bestehenden staatlichen Beteiligungen auf allen föderalen Ebenen angelegt und Privatisierungen konsequent durchgeführt werden. Dieser Prozess sollte durch eine unabhängige Expertenkommission begleitet werden.
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ECONWATCH-Policy Brief Rekommunalisierung
Video: Rekommunalisierung – zurück zum produzierenden Wohlfahrtsstaat?
Mehr Wettbewerb auf dem Taximarkt zulassen
- Haucap
(27.10.2014) Innovationen wie Taxi-Apps, mit denen Kunden Taxis bestellen und anschließend die Fahrer bewerten können, sowie neue Mobilitätsanbieter wie der Fahrdienstanbieter Uber ermöglichen potenziell mehr Wahlmöglichkeiten und günstigere Preise für die Kunden – diese Vorteile können allerdings derzeit nicht realisiert werden. „Die nicht mehr zeitgemäße Regulierung des Taximarktes verhindert Auswahlmöglichkeiten für Taxikunden“, sagt Justus Haucap, Präsident von ECONWATCH. „Neben Fixpreisen und einer restriktiven Konzessionsvergabe ist das bisher bestehende Verbot, außerhalb des Konzessionsgebietes, wie im Fall des Flughafens Berlin-Brandenburg, Fahrgäste an Taxiständen und an der Straße aufzunehmen, besondere absurd“, betont Haucap. „Ohne dieses Verbot könnten wirtschaftlich und ökologisch nachteilige Leerfahrten vermindert und die Wartezeiten für Kunden reduziert werden“, so Haucap. Damit der Wettbewerb auf dem Taximarkt seine nützliche Wirkung für die Kunden entfalten kann, sollten Taxiunternehmer künftig keine Konzession mehr benötigen und ihre Preise selbst festlegen können.
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ECONWATCH-Policy Brief Taximarkt
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Staatsunternehmen konsequent auf den Prüfstand!
- Harms
(16.01.2012) In Deutschland ist die öffentliche Hand vielfältig unternehmerisch tätig und an weit mehr als 10.000 Unternehmen beteiligt. Allein der Bund ist an 500 und die Länder sind an über 2.000 Unternehmen beteiligt. Hinzu kommen Beteiligungen der 12.000 Gemeinden. Die Tätigkeit der Unternehmen reicht von der Energieversorgung und Wohnungswirtschaft über den Personen und Güterverkehr bis hin zu Automobilproduktion, Brauereien und Porzellanherstellung. Das ist nicht Aufgabe des Staates und wiegt umso schwerer, denn durch seine unternehmerische Tätigkeit tritt der Staat in Konkurrenz zu privaten Unternehmen – und dies häufig zu unfairen Wettbewerbsbedingungen. Daher sollte die Privatisierung von Staatsbetrieben und staatlichen Beteiligungen endlich konsequent vorangetrieben werden. Bisher hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte Versprechen, die öffentlichen Beteiligungen generell zu überprüfen, nicht eingelöst. Der 2010 einberufene Expertenrat beschränkte seine Arbeit auf krisenbedingte Beteiligungen des Bundes an Unternehmen des Finanzsektors. Somit blieb ihr Umfang deutlich hinter dem angekündigten Maß zurück.
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Rundfunkreform 2010: eine vertane Chance
(07.02.2011) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert aus dem Gebührenaufkommen nicht nur (Qualitäts-)Journalismus in den Bereichen Information und Bildung, sondern auch massenattraktive Formate wie Spielshows, Quiz- und Kochsendungen oder Übertragungen von Fußballspielen. Hieran haben weder der Wegfall der Frequenzknappheit und der Marktzutritt privater Anbieter noch die zunehmend umfassende Verfügbarkeit von Informationen über das Internet etwas geändert. Ende 2010 haben die Bundesländer die Änderung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung beschlossen. Der Staatsvertrag sieht ab 2013 einen Beitrag vor, der pro Haushalt und somit geräteunabhängig gezahlt wird. Allerdings wurde der Vollversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abermals nicht begründet. Damit hat der Gesetzgeber die Chance verpasst, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch verfassungsrechtlich zu stärken. Geboten wäre ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der sein Angebot auf die Formate beschränkt, die nicht privat- und werbefinanziert angeboten werden können.
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Aus staatlichen Monopolen private machen ist der falsche Weg!
- Thomas
(25.10.2010) Wettbewerb ermöglicht es den Menschen, aus einer Vielzahl von alternativen Produkten und Dienstleistungen das Passende für sich auszusuchen und zwingt Anbieter, nach besten Lösungen zu suchen und diese günstig anzubieten. "Daher stärkt Wettbewerb die Position der Verbraucher", so Tobias Thomas, Vorsitzender von ECONWATCH. Allerdings sind in Deutschland gerade im Bereich der "Daseinsvorsorge" viele Märkte noch immer durch deutliche Wettbewerbsmängel gekennzeichnet. Die Versorgung der Bevölkerung erfolgt in Bereichen wie Bahn, Energie, Post oder Wasser tendenziell zu überhöhten Preisen oder mit vermindertem Kundenservice. Die Privatisierung der "Daseinsvorsorge" grundsätzlich in Frage zu stellen, wäre allerdings der falsche Schluss. Bestehen Wettbewerbsmängel, muss die Privatisierung ggf. durch Sicherheitsstandards, Regulierung der Preise und Qualität oder des Zugangs zum Markt ergänzt werden. "Aus staatlichen Monopolen private machen ist der falschen Weg", betont Thomas.
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ECONWATCH-Policy Brief Privatisierung der Daseinsvorsorge
Präsentation Wettbewerb von Prof. Dr. Justus Haucap (Monopolkommision, ECONWATCH)
Koalitionsvertrag: Ein gutes Zeichen für mehr Wettbewerb
(29.10.2009) "Es ist ein gutes Zeichen, dass in Sektoren wie Post, Bahn oder Energie „der Wettbewerb prinzipiell gestärkt werden soll“, so Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission und Präsident von ECONWATCH in der FAZ mit Blick auf den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Jedoch sei an einigen Stellen mehr Mut wünschenswert gewesen. Die geplante Einführung des Instruments der Entflechtung im Rahmen einer GWB-Novelle sei „schon aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit“ eine Verbesserung, sagt Haucap. Dennoch gäbe es auch Rückschritte, so bei der Arzneimittelversorgung. Dass „Postboten mehr Wettbewerb vertragen können, Apotheker aber vor Wettbewerb geschützt werden müssen“ indem Discountern die Abgabe von Arzneimitteln untersagt wird, sei nicht nachzuvollziehen und das „das Gegenteil der Erhardschen Ordnungspolitik“, betont Haucap.